Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für die Miete von Payment- und Kassensystemen sowie Zubehör von Payevent. Massgebend ist die jeweils zum Vertragsabschluss gültige Fassung.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Payevent (nachfolgend «Vermieter») und dem Kunden über die temporäre Vermietung von Payment-Terminals, Kassensystemen, Zubehör und damit verbundenen Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Vermieter sie schriftlich bestätigt.

2. Vertragsabschluss

Grundlage ist die Anfrage des Kunden (Konfigurator, Kontaktformular oder direkte Anfrage). Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters oder – bei kurzfristigen Anfragen – mit der Übergabe der Geräte zustande. Angaben in Angeboten, insbesondere Verfügbarkeit und Preise, sind freibleibend; definitive Preise und Konditionen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

3. Mietdauer und Übergabe

Die Mietdauer umfasst den vereinbarten Zeitraum inklusive vereinbartem Auf- und Abbau. Die Geräte werden rechtzeitig vor Eventbeginn bereitgestellt oder versendet. Gefahr und Obhut gehen mit Übergabe an den Kunden oder dessen Beauftragten über und enden mit der Rückgabe an den Vermieter.

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde behandelt die Geräte sorgfältig, sichert eine geeignete Strom- und Netzwerkversorgung gemäss Absprache, setzt die Geräte nur für den vereinbarten Zweck ein und übergibt sie nach Mietende vollständig, vollständig aufgeladen wo vorgesehen und im vereinbarten Zustand zurück. Der Kunde stellt sicher, dass der Einsatz den gesetzlichen Vorgaben am Veranstaltungsort entspricht.

5. Miete, Zahlung und Kaution

Die Miete richtet sich nach der Auftragsbestätigung. Rechnungen sind innert der darin genannten Frist ohne Abzug zahlbar. Der Vermieter kann eine Kaution oder Vorauszahlung verlangen. Bei Zahlungsverzug kann der Vermieter die Leistung zurückhalten; die gesetzlichen Verzugsfolgen bleiben vorbehalten.

6. Störungen und Support

Bei Störungen während der Mietdauer meldet sich der Kunde unter der vor dem Event vereinbarten Support-Erreichbarkeit. Der Vermieter bemüht sich um umgehende Behebung oder Ersatz. Selbst vorgenommene Eingriffe an den Geräten sind nicht zulässig.

7. Haftung

Der Vermieter haftet für direkte Schäden nur bei nachgewiesener Sorgfaltspflicht- verletzung, im Rahmen des vertraglich Vereinbarten und ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht höchstens bis zum Wert der Miete des betroffenen Auftrags. Für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder ausgefallenen Umsatz am Event, haftet der Vermieter nicht. Für Schäden an den Geräten während der Obhut des Kunden haftet der Kunde, es sei denn, er weist nach, dass er kein Verschulden trifft.

8. Rückgabe und Verlust

Geräte sind am vereinbarten Termin zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird die Miete anteilig weiterverrechnet. Verlust oder Beschädigung während der Obhut des Kunden werden nach Wiederbeschaffungswert abzüglich allfälliger Restwerte verrechnet.

9. Vertragsauflösung

Bei wichtigen Gründen – insbesondere Zahlungsverzug, Verletzung wesentlicher Pflichten oder unkontrollierbare Ereignisse, die den Eventbetrieb unmöglich machen – kann jede Partei den Vertrag vorzeitig auflösen. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Vorbereitungskosten werden verrechnet.

10. Schlussbestimmungen

Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Übrige Vertrag bestehen; an deren Stelle tritt eine regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Es gilt schweizerisches Recht; Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.